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Die Schlichtungsstelle Telekommunikation vermittelt bei zivilen Streitigkeiten zwischen Kundinnen / Kunden und die beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) gemeldeten Anbieterinnen, welche diese miteinander nicht zufriedenstellend lösen können. Die Schlichtungsstelle ist absoluter Neutralität verpflichtet. Sie ist weder Interessenvertreterin jener Partei, die die Schlichtungsstelle anruft, noch der Gegenpartei. Entsprechend hat sie weder von den Parteien noch von aussen stehenden Personen, Organen oder Institutionen irgendwelche Weisungen entgegenzunehmen. Die Schlichtungsstelle hat keine Weisungsbefugnis. Sie erarbeitet Empfehlungen mit dem Ziel, dass diese von beiden Parteien akzeptiert werden.