ombudscom übt ihre Tätigkeit im Auftrag und auf der Basis eines verwaltungsrechtlichen Vertrags mit dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) aus. Die gesetzliche Grundlage bildet das Fernmeldegesetz und seine Ausführungsverordnung.
ombudscom übt ihre Tätigkeit im Auftrag und auf der Basis eines verwaltungsrechtlichen Vertrags mit dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) aus. Die gesetzliche Grundlage bildet das Fernmeldegesetz und seine Ausführungsverordnung.