Tipps


1. Vertragskündigung – vorzeitige Kündigungsgebühr – Nummernportierung

Bei einer Vertragskündigung empfiehlt es sich, die ordentliche Kündigungsfrist sowie die Vertragsdauer in den AGB zu beachten. Die vorzeitige Vertragsauflösung bei stillschweigend erneuerbaren Verträgen zieht Gebühren nach sich. Dies auch wenn die Telefonnummer vor Ablauf der Vertragsdauer auf einen anderen Anbieter übertragen wird. Der neue Anbieter muss genau informiert sein, auf welchen Tag er die Portierung beim früheren Anbieter beantragen kann. D.h. Nummernportierung = Vertragskündigung!

2. Verantwortung für Geräte

Die Besitzerin oder der Besitzer trägt stets die Verantwortung für die Geräte (Telefon, Mobiltelefon, Computer, Zusatzgeräte etc.). Geschehen ungewollte und unwissentliche Verbindungen im Fall eines Diebstahles, einer unbekannten Konfiguration des Gerätes, von Dialer oder versehentlich bestellten Chat- und SMS-Diensten, ist die Nummerninhaberin oder der -inhaber grundsätzlich zur Zahlung verpflichtet. Um in Zukunft unangenehme Überraschungen zu vermeiden, empfehlen wir, vom Anbieter die Sperrung abgehender Verbindungen auf 090x-Nummern zu verlangen. Besteht der Eindruck von betrügerischem Handeln, sollte umgehend bei der Polizei Anzeige erstattet werden.

3. Mehrwertdienste (Business-, Premiumnummern, meist 0900er-Nr.)


3.1 Telefon (ohne SMS und MMS)

Es gibt immer wieder Beschwerden, bei denen sich die Kundinnen und Kunden von Mehrwertdienstanbietern übervorteilt vorkamen. Ein Mehrwertdienst ist ein meist erhöht kostenpflichtiger Informations-, Unterhaltungs-, Erotikdienst etc. Vereinfacht geht es also fast immer um eine Nummer, die mit 0900, 0901 oder 0906 beginnt. Die darüber bezogene Dienstleistung wird über die Telefonrechnung bezahlt. Anrufe auf solche Mehrwertdienstnummern können mehrere Franken pro Minuten kosten. Diese Nummern mit Preiszuschlag können deshalb die Telefonrechnung in die Höhe schnellen lassen. Vorsicht ist geboten. Wir reden hier zum Beispiel von der Telefonauskunft, aber auch von Partnervermittlungsangeboten per Telefon, von Erotik- und Horoskopangeboten, von Fernsehgewinnspielen, von virtuellen Dollars in einem Internetspiel für Kinder, etc.

Fast immer haben die Kunden und Kundinnen die Dienstleistung tatsächlich bezogen, das heisst, sie haben die Nummer angerufen. Was sie sich meistens nicht bewusst sind:

  • Gewisse Partnervermittlungen geben in Zeitschriften und Zeitungen Inserate auf, worauf sich die Interessenten und Interessentinnen per Telefon melden und häufig Stunden hingehalten werden, bis sie mit dem potentiellen Partner verbunden werden – falls überhaupt. Wir haben Fälle, in denen der Interessent für mehr als Tausend Franken eine Rechnung bekam, ohne je mit der gewünschten Person sprechen zu können. Einsamen Menschen wird Hoffnung gemacht und ihre Lage wird schamlos ausgenützt.
  • Auch Erotikangebote können ihre Kunden stundenlang hinhalten.
  • Bei TV-Gewinnspielen werden die Zuschauer durch einen Moderator animiert anzurufen und entweder direkt im Studio an einem Spiel teilzunehmen oder allein durch ihren Anruf einen Preis zu gewinnen. Dass der Anruf zum Beispiel «vier Franken pro Anruf und Minute» kostet, ist üblicherweise korrekt auf dem Bildschirm angegeben und wird auch am Telefon gesagt. Aber, dass das Geld auch dann geschuldet ist, wenn das Besetztzeichen ertönt oder wenn die Anruferin hört «Leider hat es dieses Mal nicht geklappt. Versuchen Sie es doch wieder!», ist den wenigsten Leuten bewusst.

Was können Sie dagegen tun?
  • Sperren Sie den Zugang zu den 090x-Nummern. Der beste Schutz ist zu verhindern, dass solche Nummern von Ihrem Telefon aus eingestellt werden können. Jeder Anbieter bietet seinen Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, nur die 0906- (Erotik) oder alle 090x-Nummern gratis zu sperren. Das kann vor allem bei Kindern und Jugendlichen eine gute Idee sein. Sie können, falls gewünscht, jederzeit gratis wieder entsperren.
  • Seien Sie vorsichtig mit 090x-Nummern. Wählen Sie eine solche Nummer nur, wenn Sie wissen, worauf Sie sich einlassen.
  • Informieren Sie sich über die Tarife. Achten Sie immer auf den Preis in der Anzeige, wenn Sie eine 090x-Nummer anrufen wollen. Wählen Sie diese Nummer nicht, wenn kein Preis angegeben ist und melden Sie den Fall dem BAKOM. Denken Sie bei Telefonspielen, dass Sie für jeden Anruf bezahlen, auch wenn Sie nur mit einem Sprechband oder einem Anrufbeantworter verbunden werden.
  • Informieren Sie sich als Eltern. Häufig wissen Kinder und Jugendliche mehr als ihre Eltern bzw. mehr als sie ihren Eltern sagen. Informieren Sie sich vor der Vertragsunterzeichnung für ihr minderjähriges Kind über die Sperr- und andere Einschränkungsmöglichkeiten.
  • Vergessen Sie nicht, auch SMS- und MMS-Nummern zu sperren. Diese sind im allgemeinen Sperrset nicht eingeschlossen.

3.2 SMS und MMS

Ähnlich verhält es sich bei SMS oder MMS mit Preiszuschlag. Das können der SBB-Fahrplan, Sportinformationen, Spiele oder das Herunterladen von Klingeltönen sowie Videos sein. In Chatrooms können sich Hunderte von Leuten tummeln und jeder kriegt alle SMS auf sein Mobiltelefon. Sie können sofort übermittelt werden oder – falls das Handy abgestellt ist – auf dem Server zurückgehalten und beim erneuten Einschalten des Telefons im Sekundentakt geschickt werden. Und jedes SMS kostet sowohl den Sender wie auch den Empfänger x Rappen oder Franken.

Was können Sie dagegen tun?
Achten Sie auf den angegebenen Tarif, wenn Sie Klingeltöne, Logos, Bilder oder Videos über eine SMS- bzw. MMS-Kurznummer auf Ihr Mobiltelefon herunterladen.
  • Wenn Sie ein Abonnement für den Empfang von SMS oder MMS abschliessen, bezahlen Sie in der Regel für jede empfangene Mitteilung. Bewahren Sie den Deaktivierungscode in Griffnähe auf (beispielsweise im SMS-Archiv Ihres Mobiltelefons oder in Ihrer Agenda). Deaktivieren Sie den Dienst, wenn Sie das Gefühl haben, zu viele Mitteilungen zu erhalten. Achten Sie darauf, dass Sie kein Abonnement abschliessen, wenn Sie auf einer Internetseite Ihre Mobiltelefonnummer angeben.
  • Senden Sie nie ein SMS an eine drei- bis fünfstellige Kurznummer (beispielsweise für die Teilnahme an einem Wettbewerb), ohne vorher den Tarif und die Bedingungen des angebotenen Dienstes geprüft zu haben. Im Zweifelsfall verzichten Sie besser.
  • Verlangen Sie von Ihrem Anbieter, den Zugang und den Empfang für alle kommerziellen SMS- oder MMS-Dienste oder nur für den Erotikbereich Nummern 6xx) gratis zu sperren.
  • Diese und mehr Tipps finden Sie auch auf der Homepage des BAKOM unter http://www.bakom.admin.ch/dienstleistungen/info/00542/index.html?lang=de

Es empfiehlt sich generell:
  • sich bei Chat-Services, Unterhaltungs- und Erotikdiensten nach den genauen Kosten pro Minute zu fragen (z.B. nicht fragen, ob man zum «Normaltarif» telefoniere). Die Kosten sollten gut sichtbar oder hörbar sein. Achtung: auch angebrochene Minuten werden in der Regel voll verrechnet;
  • besonders vorsichtig zu sein bei Wettbewerben oder Fernsehspielen, SMS können ein teures Abonnement auslösen; oft wird jeder Teilnahmeversuch auch bei besetzter Leitung voll verrechnet;
  • nicht zu reagieren, wenn unaufgeforderte Werbung per SMS eintrifft;
  • misstrauisch zu sein gegenüber SMS-Chats und Flirt- oder Erotiklinien, vor allem wenn jede Antwort des Chatpartners mit einer Frage endet;
  • als Eltern die Kinder über das Kostenrisiko von Premium-SMS-Diensten aufzuklären. Ein Prepaid-Handy kann eine Lösung sein, die Kosten zu kontrollieren.
  • Sind Sie der Ansicht, dass eine Täuschung oder Betrug vorliegt, kann eine Strafanzeige bei der Polizei gemacht werden. Es darf jedoch nicht gleichzeitig ein Schlichtungs- und ein Strafverfahren laufen.

4. Lockvogelangebote, Strassenwerbung, Telefonmarketing

Vor allem kleine und Billig-Telefonanbieter betreiben oft an der Haustüre oder auf der Strasse Werbung. Die Angebote, die häufig auch ein Gratistelefon beinhalten, sind zwar verlockend, doch kann sich im Nachhinein herausstellen, dass man zu einem Vertrag anstatt zu einer vermeintlichen Umfrage «ja» gesagt hat oder dass ein Vertrag und nicht bloss eine Anfrage unterzeichnet wurde. Billig- und Kleinanbieter haben zudem häufig keinen Kundenservice in der Schweiz. Die Reklamationen müssen ins Ausland geschickt werden, von wo sie nie beantwortet werden. Es empfiehlt sich deshalb:
  • kurz angebunden zu sein bei Anrufen von Telefonmarketing-Gesellschaften und keine Fragen zu beantworten! Es ist stets zu bedenken,dass auch ein mündlich abgeschlossener Vertrag im allgemeinen gilt;
  • um Werbung zu verhindern, besteht die Möglichkeit, den Telefonanbieter aufzufordern, ein Sternchen neben die Telefonnummer zu setzen (d.h. «wünsche keine Werbung»);
  • vor Abschluss des Vertrages die Vertragsbedingungen aufmerksam durchzulesen; die Angebote in einem Telefonshop zu prüfen und sich die Konditionen genau erklären zu lassen.

5. Haustürgeschäfte

Das Haustürgeschäft ist an sich umstritten. Die Anbieter akzeptieren keine Änderung ihrer Formulare oder Verträge. Das ist an und für sich ihr gutes Recht, aber die Kundin darf erwarten, darauf aufmerksam gemacht zu werden. Sie kann unter diesen Voraussetzungen einen bewussten Entscheid treffen. Die Kundin wird bei ihrer Reklamation nicht Ernst genommen, obwohl ihr Hinweis nachweislich richtig war.
  • Seien Sie allgemein zurückhaltend bei Strassen- und Haustürgeschäften.
  • Unterschreiben Sie nur Verträge, bei denen Sie den Geschäftsbedingungen vorbehaltlos zustimmen können. Die Anbieter werden sie wegen Ihnen kaum ändern
  • Lassen Sie ihre Aussagen an der Haustüre oder auf der Strasse nie auf Tonband aufnehmen, wenn Sie nicht ganz sicher sind, ob Sie das Angebot annehmen wollen.

6. Inkassogebühren

Nachdem eine Rechnung zwei oder mehrere Male gemahnt wurde, geben gewisse Anbieter die Forderung zum Inkasso an ein Inkassobüro. Dieses verlangt Verzugszinsen und weitere Kosten oder Gebühren, die die Forderung vervielfachen können. Es empfiehlt sich, mit dem Anbieter vor der Einschaltung des Inkassobüros zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, z. B. mit einem Abzahlungsvertrag. Ist ein Begehren bei ombudscom hängig, steht das Inkassoverfahren im Allgemeinen still, der Anbieter ist jedoch nicht verpflichtet, den Mahnprozess zu stoppen.

7. Allgemeine Ratschläge


• Die Störungen oder die bestrittene Rechnung umgehend beanstanden, um noch grösseren Schaden zu verhindern.
  • Instruktionen der Telefongeräte lesen und die Konfigurationen kennen oder sich in einem Telefonshop erklären lassen. Diese Dienstleistung ist meist unentgeltlich.
  • Bei Reisen ins Ausland Roaminggebühren der verschiedenen Anbieter im Internet abfragen und daran denken, dass z.B. SMS, MMS, WAP vom Roamingpartner im Ausland oft verschiedene Male versendet werden, bis die Mitteilungen beim Empfänger ankommen; für jeden Sendeversuch fallen dabei Gebühren an.

Die hauptsächlichsten Probleme der Kundinnen und Kunden



1. Gebühren für vorzeitige Kündigung

Ein wesentlicher Teil der Beschwerden geht auf Gebühren für vorzeitige Kündigung zurück. Je nach Anbieter sind bis CHF 500.– pro Anschluss vorgesehen. Die Vertragsbedingungen sind einzuhalten, namentlich die Zahlungsfristen sowie die im Vertrag aufgeführte Kündigungsfrist auf den ordentlichen Kündigungstermin. Dies ist auch bei einer Übertragung (Nummernportierung) der Telefonnummer zu beachten.

2. Teure Mehrwertdienste – Kostentransparenz bei 0900er-Nummern

Höchst unangenehme Überraschungen erleben Kundinnen und Kunden mit erhöht kostenpflichtigen 0900er-Nummern (so genannten Business- oder Premiumnummern) im Bereich der Unterhaltung, Partnerschaftsvermittlung und den Chat-Services. Die Nummernbetreiber sind aufgrund der Preisbekanntgabeverordnung verpflichtet, die Preise kostenlos und unmissverständlich anzukündigen. Doch bei einigen Betreibern dieser Dienste bekunden die Benützerinnen und Benützer Schwierigkeiten mit der Kostentransparenz. Manche fühlten sich deshalb irregeführt und/oder gar betrogen.

3. Untaugliches Material

Oft sind vorhandenen Geräte für den Anschluss nicht tauglich oder kompatibel mit den vorhandenen Leitungen und Installationen. Dies führt zu Enttäuschungen und Ärger der Kundinnen und Kunden.

4. Dialer

Dialer sind so genannte Einwahlprogramme, im engeren Sinne Computerprogramme, mit deren Hilfe über das analoge Telefon- oder das ISDN-Netz (nicht aber über ADSL) ohne Wissen der Kundin oder des Kunden eine Verbindung zum Internet oder zu anderen Computernetzwerken aufgebaut werden kann. D.h. während die bestehende Verbindung getrennt wird, wählt sich der Dialer ohne Wissen der Kundin oder des Kunden über eine teure 090xer Nummer ins Internet ein. Die Surferin oder der Surfer merkt dann im Allgemeinen nicht, dass die Verbindung nicht über den üblichen Anbieter läuft. Die Höhe der Verbindungskosten wird dabei durch die neue Zugangsnummer bestimmt. Seit April 2005 sind diese Verbindungen in der Schweiz verboten. Die Dialer sind deshalb auf normale geographische Nummern (Festnetz, Auslands- und Satellitennummern mit erhöhten Gebühren) ausgewichen, verursachen also noch Verdruss bei den Kundinnen und Kunden.

5. Lockvogelangebote auf der Strasse, Haustür- oder Telefongeschäfte

Oft glauben die Kundinnen und Kunden, sie hätten nur eine Information oder einen Antrag bestellt, um ein Angebot näher zu prüfen. Ende Monat stellen sie fest, dass bereits die erste Rechnung ins Haus flattert.

6. Dienstleistungsqualität

Es gibt Gebiete in der Schweiz mit schlechtem oder ungenügendem Empfang. Die Kundinnen und Kunden wussten das jedoch vor Vertragsabschluss noch nicht, weil sie davon ausgegangen sind, dass der Anbieter die angebotene Dienstleistung überall und uneingeschränkt bietet. Die Unannehmlichkeit des schlechten Empfangs oder der schlechten Leitung betrifft die Kundinnen und Kunden besonders dann, wenn sie den Wohnort wechseln und sich vorher nicht nach der Tauglichkeit der Leitungen oder Installationen informiert haben.

7. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Frage bei geänderten AGB ist, ob die Kundinnen und Kunden sich ohne weiteres aus dem Vertrag lösen können. Die Anbieter legen die Bedingungen im Allgemeinen in den AGB genau fest. Zum Teil muss der Kunde/die Kundin einen erheblichen Nachteil nachweisen können, um den Vertrag fristlos und ohne Gebühren auflösen zu können.

8. Standardbriefe als Antwortschreiben der Anbieter

Oft beschweren sich die Kundinnen und Kunden nebst ihren Problemen auch über die Art und Weise der Behandlung ihrer Beanstandungen. So versenden die Anbieter oft Standardbriefe, welche auf die Fragen und Wünsche der Kundinnen und Kunden nicht eingehen. Die stereotypen Antworten stiften häufig Verwirrung und Unmut und die Kundinnen und Kunden fühlen sich nicht ernst genommen, was das Vertrauen in ihren Anbieter trübt.

9. Schadenersatz

Häufig verbinden sich mit den Beanstandungen ein erheblicher Zeitaufwand und finanzielle Kosten. Die Kundinnen und Kunden fordern deshalb Schadenersatz. Der Ombudsman kann jedoch keinen Schadenersatz sprechen, da sie im Gegensatz zum ordentlichen Gericht kein eigentliches Beweiserhebungsverfahren durchführen kann, um den entstandenen Schaden zu überprüfen. Sie kann aber in gewissen Fällen Entschädigungen für den Ärger empfehlen, was dann aber ihrer eigenen Initiative entspringt.