Formular für ein Schlichtungsbegehren


Damit Sie ein Schlichtungsbegehren einreichen können, müssen Sie das zur Verfügung gestellte Online-Formular vollständig ausfüllen.

Hier gelangen Sie zum Online-Formular «Schlichtungsbegehren».

Danach wird ein elektronisches Dossier angelegt, das für Sie zugänglich ist. Sie erhalten dafür einen Benutzername und ein Passwort zugestellt. Sie können so den Status der Fallbearbeitung jederzeit abrufen. Selbstverständlich werden alle Daten vertraulich behandelt.

Sie können das Formular auch bei uns anfordern:
– per Post: ombudscom, Bundesgasse 26, 3011 Bern
– per Telefon: 031 310 11 77
– per Fax: 031 310 11 78

Unvollständig ausgefüllte Formulare werden von ombudscom mit der Aufforderung zurückgesandt, das Begehren innerhalb einer angesetzten Frist zu verbessern. Sollten Sie innert der angesetzten Frist kein verbessertes Begehren einreichen, so kann in der betreffenden Sache keine Schlichtung vorgenommen werden.