Die Kundin bestreitet via Mobilfunktelefon ein SMS-Dienst bestellt bzw. ein Abonnement aktiviert zu haben. Frau X benutzt das Mobilfunkgerät zudem schon länger nicht mehr und hat auch die SIM-Karte aus dem Mobilfunkgerät entfernt. Dem Ombudsman liegen keine Anhaltspunkte vor, dass der Dienst nich... Weiterlesen...