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Monatsbericht November 2011

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Statistik: Im November 2011 sind 465 neue Anfragen und Fälle zu verzeichnen, woraus 107 Fälle und 358 Anfragen hervorgingen. Bis Ende November 2011 gelangten gesamthaft 4'248 Personen an ombudscom, woraus 3'202 Anfragen und 1'046 Fälle entstanden (November 2010: 1'882 Anfragen; 997 Fälle) Statistik: Im November 2011 sind 465 neue Anfragen und Fälle zu verzeichnen, woraus 107 Fälle und 358 Anfragen hervorgingen. Bis Ende November 2011 gelangten gesamthaft 4'248 Personen an ombudscom, woraus 3'202 Anfragen und 1'046 Fälle entstanden (November 2010: 1'882 Anfragen; 997 Fälle). Hochgerechnet auf das Jahr 2011 ergäbe dies 4'634 Anfragen und Fälle, davon 1'141 Fälle und 3'493 Anfragen (2010: Total 3'567, davon 2'402 Anfragen und 1'165 Fälle). Durchschnittlich werden monatlich 95 neue Fälle von der Schlichtungsstelle bearbeitet.

Im November 2011 meldeten sich nach wie vor viele Kundinnen und Kunden, welche ungewollt zu verschiedenen Anbietern wechselten. Sie sind sich keines Anbieterwechsels bewusst und daher erstaunt über die Zusendung der Anmeldebestätigung oder der Rechnungen. Einige Kundinnen und Kunden erhalten mit der Anmeldebestätigung ein Mobiltelefon zugestellt. Die Kundinnen und Kunden nehmen in der Folge Kontakt mit den betroffenen Anbietern auf und erfahren, dass diese Festnetz- und/oder Mobiltelefonverträge telefonisch vereinbart worden seien. Dies können sich die meisten Kundinnen und Kunden nicht erklären, denn sie teilen mit, dass sie – wenn überhaupt – Dokumente bestellt haben.

Im Berichtsmonat häuften sich Beschwerden von Kundinnen und Kunden, welche mit einem Telefonanbieter einen Mobiltelefonvertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abschlossen und vergünstigt ein iPhone mit einem SIM-Lock von zwei Jahren bezogen. Viele kündigten den Vertrag fristgerecht auf Vertragsende und wechselten zu einem anderen Anbieter. Beim Einsetzen der SIM-Karte des neuen Anbieters stellten sie fest, dass der SIM-Lock des iPhones nach wie vor bestand. Der ursprüngliche Anbieter erklärte meist nicht, das Gerät ohne Kosten zu entsperren oder verlangte teilweise eine Gebühr von CHF 300.-. Der betroffene Telefonanbieter will nun die Vertragsdauer an die Dauer des SIM-Locks knüpfen.

Es wandten sich im November 2011 vermehrt Kundinnen und Kunden eines Anbieters an uns, welcher während einer Zeitspanne von knapp drei Jahren  keine Rechnungen erstellte und die während dieser Zeit angefallenen Gebühren nachverrechnete. Dies führte zu teilweise sehr hohen Beträgen, welche sich die Kundinnen und Kunden meist nicht erklären konnten. Dies insbesondere, weil sie während der Zeitspanne, in welcher keine Rechnungen ergingen, den Anbieter mehrmals aufforderten, die getätigten Verbindungen in Rechnung zu stellen oder mindestens die Beträge bekannt zu geben.