Mit diesem Titel werden in der Ausgabe 13 vom 31. August 2011 der Zeitschrift Saldo drei (!) Schlichtungsfälle aus ueber 3000 (!) bisher von ombudscom ausgearbeiteten Schlichtungsvorschlägen analysiert. Ausgewählt wurden die Fälle von Saldo aus den auf der Webseite von ombudscom publizierten und neutralisierten Schlichtungsvorschlägen.
Interessant sind einige Schlussfolgerungen des Rechtsberaters von Saldo. Im ersten Fall beispielsweise (der Kunde wird von Saldo Fred Maurer genannt) ging es um die Nichtbezahlung von Telefongebühren. Der Kunde war der Ansicht, dass die Dienstleistung (Partnersuche) über eine 0906er-Nummer nicht erbracht worden sei. Saldo meint dazu, dass Maurer korrekt gehandelt habe: "Wird die versprochene Leistung nicht erbracht, muss er den Betrag nicht bezahlen". Merkwürdig an dieser Aussage ist, dass Saldo Kenntnis davon hat, dass die versprochene Leistung nicht erbracht wurde. Ombudscom weiss es nicht, denn diese Frage war gar nicht Gegenstand des Schlichtungsverfahrens und wurde auch nie gerichtlich beurteilt.
Im zweiten Fall (die Kundin wird von Saldo Rosa Wiget genannt) wurde eine Kundin nicht korrekt über die Telefontarife informiert und wir kamen im Schlichtungsvorschlag zum Schluss, dass eine Täuschung vorliegen könnte. Der Vertrag wurde aufgelöst und die Kundin hatte die Gebühren für die getätigten Telefonanrufe zu bezahlen, welche auch bei einem anderen Anbieter angefallen wären. Saldo meint dazu, dass "Verträge ungültig sind, wenn der Kunde getäuscht wurde" und die Kundin hatte im vorliegenden Fall nichts bezahlen müssen. Auch wir sind grundsätzlich dieser Ansicht, haben aber im Sinne des Schlichtungsgedankens der Kundin die Übernahme der getätigten Gesprächsgebühren, die auch bei einem anderen Anbieter angefallen wären, vorgeschlagen. Die Schlichtungsstelle ist kein Gericht und auch nicht die Interessenvertreterin der Kunden oder Anbieter.
Im dritten von Saldo ausgewählten Fall (der Kunde wird von Saldo Roger Felber genannt) geht es um eine unklare Darstellung der Kosten eines SMS-Abonnements auf dem Display des Mobiltelefons. Saldo geht von einer klaren Täuschung aus und lässt unsere Darstellung im Schlichtungsvorschlag ausser Acht, dass der Kunde erfahren war im Umgang mit Mehrwertdiensten. Dieses Faktum wird auch ein Richter bei der Prüfung der Täuschung in die Wagschale werfen.
Ombudscom kann nicht wie ein Gericht Beweise erheben. Die Schlichtungsstelle beurteilt die Fälle aufgrund der Aussagen der Kunden und Anbieter. Eindeutige Schlussfolgerungen lassen sich in den seltensten Fällen vornehmen. Saldo gelingt dieses Kunststück in den drei dargestellten Fällen ohne Dossierkenntnis. Bravo!
Dr. Oliver Sidler, Ombudsmann