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Fragen und Antworten

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1. Was ist ein Fernmeldedienstanbieter?


Eine Fernmeldedienstanbieter ist ein Unternehmen, welches Dienstleistungen im Telekommunikationsbereich wie z. B. Telefonie, Internet, TV, Datendienste etc. anbietet. Dazu gehören etwa Unternehmen wie cablecom, Orange, Swisscom, Sunrise, etc.

2. Was ist ein Mehrwertdienstanbieter?


Eine Mehrwertdienstanbieter ist ein Unternehmen, welches Dienstleistungen über einen Fernmeldedienst erbringt und deren Dienstleistungen von einem Fernmeldedienstanbieter (siehe Frage 1) in Rechnung gestellt werden.

3. Was macht ombudscom?


Wenn Sie als Kunde oder Kundin ein zivilrechtliches Problem, das Sie nicht lösen können, mit einem Fernmelde- oder Mehrwertdienstanbieter haben, suchen wir einen fairen Vergleich.

Ombudscom versucht einen fairen Vergleich zu vermitteln, wenn Sie als Kunde oder Kundin mit einem Fernmelde- oder Mehrwertdienstanbieter eine Streitigkeit über eine zivilrechtliche Frage nicht lösen können.


Wir sind zuständig für Fälle, welche eine zivilrechtliche Streitigkeit betreffen. Eine solche könnte sich wegen Telefondienstleistungen im Festnetz oder im Mobilbereich, bei Dienstleistungen im Internet oder andere Datendienstleistungen ergeben. Voraussetzung ist stets, dass die Dienstleistungen von einem Fernmeldedienstanbieter in Rechnung gestellt werden. Wir behandeln beispielsweise Beschwerden über Telefonrechnungen, Datenschutzverletzungen, Mehrwertdienste (erhöht kostenpflichtige Nummern, z.B. 0900er-Nummern), Sperrung von Telefonanschlüssen, Kundendienst der Fernmelde- oder Mehrwertdienstanbieter, usw.

4. Was macht ombudscom nicht?


Ombudscom kann nicht tätig werden,
  • wenn es um die Erteilung von rechtlichen Auskünften geht, die nicht den Verfahrensgang vor der Schlichtungsstelle betreffen
  • wenn es um die die allgemeine Kontrolle der Vertragspraktiken der Anbieter, ausser sie erfolgt im Zusammenhang mit einem konkreten Schlichtungsfall, geht
  • wenn Sie schon rechtliche Schritte (Gericht, Schiedsgericht)unternommen haben
  • wenn es um die Erteilung oder Verweigerung von öffentlich-rechtlichen Bewilligungen geht
  • wenn es um den Bau und Betrieb von Antennenanlagen geht
  • wenn es um innerbetriebliche oder arbeitsrechtliche Fragen eines Anbieters geht
  • wenn es um die Erstellung von Gutachten geht
  • wenn der Mehrwertdienst nicht über einen Fernmeldedienstanbieter abgerechnet wird

5. Wer ist ombudscom?


ombudscom ist die unabhängige Schlichtungsstelle im Telekommunikationsbereich.

ombudscom ist als Stiftung organisiert. Die Stifter von ombudscom sind cablecom, Orange, sunrise und Swisscom sowie die SAVASS (Swiss Association Value Added Services), die Konsumentenorganisationen kf (Konsumentenforum), FRC (Fédération Romande des Consommateurs) und die Associazione Consumatrici della Svizzera italiana).

Die Stiftung ombudscom garantiert die absolute Unabhängigkeit und Neutralität der Schlichtungsstelle. Die Stiftung untersteht der Aufsicht des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM).
br>Der Schlichtungsstelle steht ein Ombudsman vor, welcher keinerlei Weisungen des Stiftungsrates untersteht und frei von Interessenbindungen ist.

6. Wer kann sich an ombudscom wenden?

Kunden und Kundinnen von Fernmelde- und Mehrwertdienstanbietern.

7. Wie kann ich mich an ombudscom wenden?


Füllen Sie bitte das Formular online unter Formular aus. Sie können das Formular auch bei uns anfordern:
  • per Post: ombudscom, Bundesgasse 26, 3011 Bern
  • per Telefon: 031 310 11 77
  • per Fax: 031 310 11 78
Unvollständig ausgefüllte Formulare werden von ombudscom mit der Aufforderung zurückgesandt, das Begehren innerhalb einer angesetzten Frist zu verbessern. Sollten Sie innert der angesetzten Frist kein verbessertes Begehren einreichen, so kann in der betreffenden Sache keine Schlichtung vorgenommen werden.

8. In welcher Sprache kann ich mich an ombudscom wenden?

In Deutsch, Französisch und Italienisch. Wir werden Ihnen auch so antworten.

9. Welche zusätzlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ombudscom ein Verfahren eröffnet?

Sie als Kundin oder Kunde müssen schriftlich glaubhaft darlegen, dass Sie vorher versucht haben, mit dem betroffenen Fernmelde- oder Mehrwertdienstanbieter eine Einigung zu finden, wobei der letzte nachweisliche Kontakt in der strittigen Angelegenheit in der Regel nicht länger als zwölf Monate zurückliegen darf. Bitte beachten Sie dazu unsere Checkliste Link vor Einreichung eines Schlichtungsbegehrens.

Zudem darf kein laufendes Verfahren in der gleichen Sache vor einem Gericht oder Schiedsgericht hängig sein.

Die Schlichtungsstelle kann bei den Kundinnen und Kunden, welche die Schlichtungsstelle anrufen, eine Behandlungsgebühr von bis zu CHF 20.- erheben.

10. Kann ich mich vertreten lassen?

Ja, Sie können sich vertreten lassen, wenn Ihre Vertretung über eine schriftliche Vollmacht von Ihnen verfügt. Eine Vertretung kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn Sie sich infolge hohen Alters oder Krankheit nicht im Stande fühlen, im Verfahren vor der ombudscom teilzunehmen. Minderjährige müssen durch ihren gesetzlichen Vertreter vertreten werden