29.Juni 2011 / 12:31
Wird durch den Anbieter nicht klar und deutlich im Vertrag auf die Kabelanschlussgebühren hingewiesen, so sind diese grundsätzlich weder vom Vermieter, noch vom Mieter selbst zu begleichen. Der Hinweis einzig in den AGB des Anbieters reicht nicht, da solche Gebühren ein wichtiger Bestandteil des ...
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29.Juni 2011 / 11:29
Steigt der Kunde frühzeitig aus einem Vertrag aus, kann der Anbieter sogenannte vorzeitige Kündigungsgebühren erheben. In den meisten Verträgen, welche für eine Zeitperiode von 12 bzw. 24 Monaten abgeschlossen werden, stimmt der Kunde einer solchen Gebühr zu. Der Ombudsmann ist der Ansicht, da...
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