29.Juni 2011 / 12:51
Häufig verbindet sich mit den Beanstandungen ein erheblicher Zeitaufwand und finanzielle Kosten. Die Kundinnen und Kunden fordern deshalb Schadenersatz. Der Ombudsmann kann jedoch keinen Schadenersatz sprechen, da er im Gegensatz zum ordentlichen Gericht kein eigentliches Beweiserhebungsverfahren d...
Weiterlesen...