29.Juni 2011 / 11:48
Wird ein Vertrag an der Haustür abgeschlossen, so spricht man von einem sogenannten Haustürgeschäft. In diesem Fall kann grundsätzlich 7 Arbeitstage ab dem Zeitpunkt der Annahme oder Beantragung des Angebotes vom Vertrag zurückgetreten werden, indem der Kunde den Anbieter schriftlich von ...
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