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Preise inklusive Kabelanschlussgebühren

29.Juni 2011 / 12:31

Wird durch den Anbieter nicht klar und deutlich im Vertrag auf die Kabelanschlussgebühren hingewiesen, so sind diese grundsätzlich weder vom Vermieter, noch vom Mieter selbst zu begleichen. Der Hinweis einzig in den AGB des Anbieters reicht nicht, da solche Gebühren ein wichtiger Bestandteil des ... Weiterlesen...

 

Verrechnung von Kabelanschlussgebühren

29.Juni 2011 / 12:29

Kabelanschlussgebühren werden entweder dem Vermieter oder dem Mieter direkt in Rechnung gestellt. Bezahlt sie vorgängig der Vermieter, so rechnet er den Betrag innerhalb der Nebenkostenrechnung ab und wälzt sie auf den Mieter um. Bei einem Eigentümerwechsel der Mietwohnung kann es vorkommen, das... Weiterlesen...