29.Juni 2011 / 11:40
Werden die anfallenden Rechnungsbeträge per Lastschriftverfahren (LSV) abgerechnet, so erlischt das Recht zur automatischen Abbuchung nur, wenn der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, welches an den Anbieter und nicht an die Bank zu richten ist. Sodann kann der Kunde vom Anbieter verlan...
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