29.Juni 2011 / 12:31
Wird durch den Anbieter nicht klar und deutlich im Vertrag auf die Kabelanschlussgebühren hingewiesen, so sind diese grundsätzlich weder vom Vermieter, noch vom Mieter selbst zu begleichen. Der Hinweis einzig in den AGB des Anbieters reicht nicht, da solche Gebühren ein wichtiger Bestandteil des ...
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