29.Juni 2011 / 12:29
Kabelanschlussgebühren werden entweder dem Vermieter oder dem Mieter direkt in Rechnung gestellt. Bezahlt sie vorgängig der Vermieter, so rechnet er den Betrag innerhalb der Nebenkostenrechnung ab und wälzt sie auf den Mieter um. Bei einem Eigentümerwechsel der Mietwohnung kann es vorkommen, das...
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