Informationen

 

 

Kategorie


Vorsicht bei Telefonmarketing

29.Juni 2011 / 11:45

Der Ombudsmann möchte darauf hinweisen, dass auch mündlich ein Vertrag geschlossen werden kann. Eine Unterschrift ist folglich für die Gültigkeit nicht nötig. Damit die Umstände des Vertragsschlusses im Streitfall nachvollzogen werden können, sind die Anbieter verpflichtet, diese aufzuzeichne... Weiterlesen...