29.Juni 2011 / 11:35
Nachdem eine Person mindestens einmal für offene Rechnungen gemahnt wurde, hat ein Anbieter die Möglichkeit, die Forderung an ein Inkassounternehmen abzutreten. Diesem Vorgehen hat der Kunde mit Annahme der AGB beim Vertragsabschluss zugestimmt. Die Inkassounternehmen fordern die noch offene Summe...
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