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Vertragsschluss durch Minderjährige

29.Juni 2011 / 12:46

Bei kostenpflichtigen Mehrwertdienstleistungen werden Verträge über das Mobilfunktelefon
abgeschlossen, indem auf eine Anfrage mit einer Bestätigung reagiert wird. Dies kann
zu ungewollten finanziellen Konsequenzen führen. Der Vertrag ist jedoch als ungültig
zu erklären, sollte sich herausstellen, dass die Vertragspartei minderjährig und somit
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch gar nicht rechtsfähig war. Der Vertrag ist
nicht zustande gekommen, da die Eltern des Minderjährigen nur für einen entstandenen
Schaden haften, wenn die Haftung vorgängig anerkannt wurde oder der Vertrag durch die
Erziehungsberechtigten genehmigt wurde. Werden also Gebühren für Mehrwertdienste
erhoben, die durch eine minderjährige Person entstanden sind, so können sich die Eltern auf
Ungültigkeit des Vertrages berufen und müssen die Gebühren grundsätzlich nicht entrichten.